Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 2. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:
- Ziffer 4.2.1 Satz 1: Vorstandsvorsitzender oder -sprecher
Der Vorstand der GESCO AG besteht aus zwei Personen; ein Vorsitzender oder Sprecher ist nicht benannt. Die beiden Mitglieder des Vorstands ergänzen sich in fachlicher Hinsicht und verfügen über klar abgegrenzte Zuständigkeiten. Im Sinne der bestehenden Gesamtverantwortung arbeiten die Vorstandsmitglieder nicht nur eng und vertrauensvoll, sondern auch gleichberechtigt zusammen.
- Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1: Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder war bislang nicht festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat vertraten die Auffassung, dass bei der Auswahl von Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern die persönlichen Fähigkeiten und die fachliche Kompetenz im Vordergrund stehen sollten. Die Festlegung von Altersgrenzen für Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder wäre hiermit nur bedingt zur vereinbaren. Angesichts der veränderten Gepflogenheiten des Kapitalmarkts wurden nun für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Altersgrenzen definiert, so dass die hier für die Vergangenheit erklärten Abweichungen ab sofort entfallen.
- Ziffer 5.3: Bildung von Aufsichtsratsausschüssen
Der Aufsichtsrat der GESCO AG besteht aus drei Personen. Diese Größe hat sich als ausgesprochen effektiv erwiesen, da sowohl übergeordnete strategische Themen als auch Detailfragen intensiv und ohne Effizienzverlust im Gesamtaufsichtsrat erörtert und entschieden werden können. Eine Bildung von Ausschüssen erachten wir daher für nicht zweckmäßig. Vielmehr sehen wir gerade eine Stärke darin, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrats gleichermaßen in alle Themen involviert sind.
Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG erklären darüber hinaus gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 2. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 künftig mit den vorstehend begründeten Ausnahmen der Ziffern 4.2.1 Satz 1 und 5.3. entsprochen wird.
Wuppertal, im Dezember 2011
GESCO AG
Für den Aufsichtsrat
Klaus Möllerfriedrich
Für den Vorstand
Dr. Hans-Gert Mayrose
Robert Spartmann
Historische Entsprechenserklärungen:
Entsprechenserklärung vom Dezember 2010: hier
Entsprechenserklärung vom Dezember 2009: hier
Entsprechenserklärung vom August 2008: hier
Entsprechenserklärung vom Dezember 2007: hier
Entsprechenserklärung vom Juni 2007: hier
Entsprechenserklärung vom Dezember 2006: hier
Entsprechenserklärung vom Dezember 2005: hier
Entsprechenserklärung vom April 2005: hier
Entsprechenserklärung vom April 2004: hier
Entsprechenserklärung vom Dezember 2003: hier
Entsprechenserklärung vom Juli 2003: hier
Entsprechenserklärung vom Dezember 2002: hier
