Gesco AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung Wuppertal, 20. März 2017 - Der Vorstand der im Prime Standard notierten GESCO AG beabsichtigt, aus dem genehmigten Kapital eine Barkapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über das genehmigte Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen und die bis zu 864.499 neuen Aktien bei institutionellen Aktionären im Wege eines Accelerated Bookbuilding zu platzieren. Die neuen Aktien sollen für das Geschäftsjahr 2016/2017, d. h. ab 1. April 2016, voll dividendenberechtigt sein. Die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG über die Durchführung der Barkapitalerhöhung soll nach Abschluss der Investorenansprache voraussichtlich am 21. März 2017 erfolgen. Begleitet wird die Transaktion von der equinet Bank AG als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner. Der Erlös der Kapitalerhöhung soll nach dem im Januar 2017 abgeschlossenen Erwerb der Pickhardt & Gerlach-Gruppe, Finnentrop, das Eigenkapital der GESCO AG weiter stärken und damit die Basis für weiteres internes und externes Wachstum der GESCO-Gruppe verbreitern. Wichtige Informationen: Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in Kanada, Australien oder Japan bestimmt, und sind kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in diesen Ländern. Die Platzierung von Aktien und die Verteilung dieser Bekanntmachung und anderer Informationen im Zusammenhang mit der Platzierung in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und diejenigen Personen, die in den Besitz von in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten oder anderer Informationen gelangen, sollten sich über alle solchen Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der betreffenden Rechtsordnung begründen. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Mitteilung wird im Vereinigten Königreich nur verbreitet an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Verordnung"), oder (ii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als "qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in Deutschland dar und ist kein Verkaufsprospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes, der EU-Verordnung der Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 oder anderer in Deutschland anwendbarer Rechtsvorschriften, die die Ausgabe, das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regeln. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Investor Relations, Oliver Vollbrecht
20.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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